Winterdienst

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt.  Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Emlichheim

Bauhof der Gemeinde Emlichheim

Telefon: 05943 983727

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende