Meldebescheinigung Erteilung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde EmlichheimOnline-Dienstleistung im Bürgerportal der Samtgemeinde Emlichheim. (Dienstleistung kann online beantragt werden)
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: 7,50 €Vorkasse: NeinMeldebescheinigungGebühr: 9,00 €Vorkasse: NeinErweiterte MeldebescheinigungWelche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Anja BergauBürgerbüro
- Frau Julia ter LüünBürgerbüro
- Yannis TienekenBürgerbüro