Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner

  • Leistungsbeschreibung

    Die Eheschließung von Personen, die gemeinsame Kinder haben oder sonst für ein Kind sorgeberechtigt sind, ist bei der zuständigen Stelle anzumelden. 


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende