Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.

    Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

    • Kommunale Baumschutzsatzung
    Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Emlichheim

    Bitte beachten Sie auch das Naturschutzgesetzt - diese Zuständigkeit liegt beim Landkreis Grafschaft Bentheim


    https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/magazin.php?menuid=893&topmenu=893


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende