Baumfällgenehmigung beantragen für kommunal geschützte Bäume
Leistungsbeschreibung
Im öffentlichen, sowie privaten Bereich kann die Fällung oder der Rückschnitt eines Baumes eine Verletzung des kommunalen Baumschutzes darstellen.
Das Fällen oder der Rückschnitt eines kommunal geschützten Baumes ist nur unter bestimmten Umständen erlaubt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
In der Regel sind der genaue Standort, sowie Angaben zum Baum selbst (Art, Größe des Baumes) hinzuzufügen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Baumrückschnitt bzw. die Fällung darf erst nach dem Vorliegen der Genehmigung erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Kommunale Baumschutzsatzung
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde EmlichheimBitte beachten Sie auch das Naturschutzgesetzt - diese Zuständigkeit liegt beim Landkreis Grafschaft Bentheim
https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/magazin.php?menuid=893&topmenu=893
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde , der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Inga MüllerAbteilungsleitung Bauverwaltung