Sozialhilfe

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

    Die Sozialhilfe ist kein Almosen, sondern ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
    • als Sachleistung,
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen sowie überörtlichen Trägern der Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfeansprüche gliedern sich in sechs Unterbereiche:

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen zur Gesundheit
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Emlichheim

    Anmerkung Samtgemeinde Emlichheim: Es fallen keine Gebühren an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Hilfen setzen – mit Ausnahme der antragsabhängigen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende