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Wohngeld erstmalig oder neu beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld soll Ihnen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen ermöglichen. Sie können Wohngeld als
- Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter oder Untermieterinnen und Untermieter von Wohnraum oder für Bewohnerinnen und Bewohner eines Heimes (Heimbewohner im Sinne des jeweiligen Landesgesetzes; hierzu zählen auch Menschen mit Behinderungen, die zur Erbringung von Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen nicht nur vorübergehend aufgenommen sind) oder als
- Lastenzuschuss für Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung
beantragen.
Wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Dies ist der Fall, wenn Sie bereits
- Bürgergeld oder
- Grundsicherung im Alter oder
- bei Erwerbsminderung oder
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder
- eine andere Transferleistung beziehen, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde EmlichheimHinweis der Samtgemeinde Emlichheim:
Sie möchten Wohngeld beantragen?
Vor Antragstellung wird empfohlen, telefonisch oder per E-Mail mit der Wohngeldbehörde der Samtgemeinde Emlichheim Kontakt aufzunehmen.
In einer Überschlagsrechnung wird ermittelt, ob sich ein Wohngeldanspruch errechnet. Halten Sie dafür folgende Angaben bereit:
- Wohnen Sie zur Miete oder haben Sie Eigentum?
- Wie hoch ist die monatliche Belastung?
- Wie viele Haushaltsmitglieder bewohnen den Wohnraum?
- Wie hoch ist das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder (z.B. Renten, Erwerbseinkommen (auch aus geringfügiger Beschäftigung), Unterhaltszahlungen, Elterngeld, Krankengeld u.a.)
- Wurde eine Schwerbehinderung oder Pflegestufe festgestellt?
- Einen möglichen Wohngeldanspruch können Sie auch über den Wohngeldrechner ermitteln.
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Anträge / Formulare
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Maike BergauWohngeldabteilung
- Frau Helma KottenWohngeldabteilung