Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde Emlichheim

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende