Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Stelle ist befugt ihre rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchzusetzen.
Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist z.B. bei Verstößen gegen die nächtliche Ruhe , Gefahren durch gefährliche Hunde und sogenannte “ wilde Müllkippen “ betroffen.
Spezielle Hinweise für - Samtgemeinde EmlichheimOrdnungsangelegenheiten wie Anzeige Pyrotechnik, Fundtierbetreuung, gefährliche Hunde (Kampfhunde), Ordnungsrechtliche Bestattung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die festgestellten Verstöße sollten detailliert mitgeteilt werden. Insbesondere sind Informationen zur Örtlichkeit, zur Zeit, zum Datum und eventuellen Zeugen für ein Eingreifen der zuständigen Stelle von Wichtigkeit.
Unterstützende Institutionen
Polizeidienststellen
Kurztext
Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
Rechtmäßigen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem kommunalen Gebiet können mit Zwang, d.h. unter Umständen mit Gewalt gegen Personen durchgesetzt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Jan KuipersAbteilungsleitung Bürgerbüro / Leiter Ordnungsamt