Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

  • Voraussetzungen

    • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
    • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
      • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
      • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
      • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
      • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
    • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
    • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 15,00 €
    Vorkasse: Nein
    Ausstellung einer Sterbeurkunde

    Gebühr: 7,50 €
    Vorkasse: Nein
    für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

  • Rechtsgrundlage


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende