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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Sie werden – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – grundsätzlich pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht.
Darüber hinaus werden Mehrbedarfe anerkannt bei
- Alter und Nachweis des Merkzeichens “G",
- voller Erwerbsminderung und Nachweis des Merkzeichens “G",
- Schwangerschaft,
- Alleinerziehung von Kindern,
- kostenaufwendiger Ernährung bei Krankheit,
- Warmwasser bei dezentraler Warmwasserversorgung,
- gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in WfBM oder vergleichbarer Einrichtung und
- Leistungsberechtigten mit Behinderungen, die Hilfe zur Schulbildung oder hochschulischen Ausbildung nach § 112 SGB IX erhalten.
Ferner sind angemessene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigungsfähig.
.Nähere Informationen sowie eine Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Bemerkungen
Kurztext
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt: örtlicher oder überörtlicher Sozialhilfeträger bzw. Sozialamt
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Janita AlferinkSozialverwaltung
- Herr Christian LamberinkAbteilungsleitung Soziales