Katastrophenschutz
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen obliegen der zuständigen Stelle die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie hat dazu insbesondere u. a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Kreisfeuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kurztext
Die Kreisfreuerwehr ist für den übergemeindlichen Katastrophenschutz verantwortlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Jan KuipersAbteilungsleitung Bürgerbüro / Leiter Ordnungsamt