Abwassergebühr
Leistungsbeschreibung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dita KieftFinanzabteilung
- Herr Chris LichtendonkFinanzabteilung
- Frau Friedchen TübbergenFinanzabteilung