Lastschriftverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Beim Lastschrift-Einzugsverfahren (früher: Einzugsermächtigung) erteilt der Zahlungspflichtige der Gemeinde bzw. Samtgemeinde die Genehmigung (SEPA-Lastschrift-Mandat), fällige Abgaben unmittelbar von seinem Konto abzubuchen.

    Dieses Verfahren trägt dazu bei, den Aufwand für den Bürger zu vermindern und Kosten zu sparen. Im übrigen wird vermieden, dass wegen der Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Mahngebühren anfallen. Bis zu acht Wochen nach Fälligkeit können Sie der Abbuchung bei Ihrem Kreditinstitut widersprechen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Das SEPA-Lastschrift-Mandat muss im Original mit Unterschrift versehen bei der Samtgemeindekasse eingereicht werden


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