Asylbewerberleistungen
Leistungsbeschreibung
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt Höhe und Form von Leistungen hilfebedürftiger Asylbewerber, Geduldeter sowie Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltsdokument.
Asylbewerberleistungen gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei Unterbringung,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Tetiana KhomichakSozialverwaltung
- Herr Christian LamberinkAbteilungsleitung Soziales
- Frau Denise LennipsSozialverwaltung