Bekanntmachung über die Widerspruchsmöglichkeit gegen Datenübermittlungen
Aufgrund des Bundesmeldegesetzes (BMG) ist durch öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass die Samtgemeinde Emlichheim – Bürgerbüro –
1. im Rahmen der Datenübermittlung folgende Daten übermitteln:
1.1 den öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften folgende Daten von Angehörigen (Ehegatte, minderjährige Kinder) der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören: Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, derzeitige Anschriften, Auskunftssperren sowie Sterbedatum (§ 42 BMG),
1.2 dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Vor- und Familienname sowie gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58 c Abs. 1 Soldatengesetz).
2. den nachstehend aufgeführten Stellen Auskünfte aus dem Melderegister wie folgt erteilen:
2.1 Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorangehenden Monaten über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, derzeitige Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache von nach dem Lebensalter bestimmten Gruppen von Wahl-/Abstimmungsberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist, (§ 50 Abs. 1 BMG),
2.2 Mandatsträgern, Presse und Rundfunk über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie Art und Tag von bestimmten Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 BMG),
2.3 Adressbuchverlagen über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben ( § 50 Abs. 3 BMG).
Diesen Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen kann die/der Betroffene widersprechen. Nach Einlegung des Widerspruchs dürfen die vorstehenden Auskünfte nicht erteilt werden und Datenübermittlungen mit Ausnahme der Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft nicht erfolgen.
Widersprüche können im Bürgerbüro der Samtgemeinde Emlichheim eingelegt werden. Soweit Widersprüche bereits eingelegt worden sind, ist eine Wiederholung nicht erforderlich.
Kösters