Bekanntmachung des Landkreises Grafschaft Bentheim
Hier: Information über die Durchführung einer Online-Konsultation im laufenden Verwaltungsverfahren des Landkreises Grafschaft Bentheim gemäß §§ 38, 62 Abs. 4 und 5 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG), § 18 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 73 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) i.V.m. § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) und § 5 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Die Samtgemeinde Emlichheim (Vorhabenträgerin) hat für die Verlängerung der Straße Obenholt („Verlängerung Obenholt“) beim Landkreis Grafschaft Bentheim (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens gemäß § 38 NStrG, §§ 72 ff. VwVfG und § 1 NVwVfG beantragt.
Vom 30.11.2020 bis einschließlich den 29.12.2020 wurden die Antragsunterlagen durch Veröffentlichung im Internet auf der Seite des Landkreises Grafschaft Bentheim und im UVP-Portal öffentlich ausgelegt. Die Einwendungsfrist für die Öffentlichkeit endete mit Ablauf des 29.01.2021. Die Anhörung wird nun durch eine Online-Konsultation nach § 5 PlanSiG fortgesetzt. Diese Online-Konsultation ersetzt den Erörterungstermin, der aufgrund der mit der Corona-Pandemie verbundenen Einschränkungen entfällt.
Im Rahmen der Online-Konsultation werden der Vorhabenträgerin, den Kommunen, den Behörden, den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, die sonst im Erörterungstermin zu behandelnden Informationen über eine Internetseite (https://t1p.de/Obenholt) passwortgeschützt in pseudonymisierter Form zugänglich gemacht. Hierzu wurden durch den Landkreis Grafschaft Bentheim alle eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen geprüft und in einer Unterlage als thematische Zusammenfassung aufbereitet. Gegenstand der Online-Konsultation sind die aus der thematischen Zusammenfassung ersichtlichen Einwendungen und Stellungnahmen.
Die Behörden, die Vorhabenträgerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden durch den Landkreis Grafschaft Bentheim hinsichtlich der Modalitäten der Online-Konsultation individuell schriftlich benachrichtigt. Einwender, die eine Einwendung abgegeben haben, aber bis zum 24.06.2021 noch keine Benachrichtigung durch den Landkreis Grafschaft Bentheim erhalten haben, können unter der E-Mail-Adresse Lina.Bertling@grafschaft.de oder schriftlich beim Landkreis Grafschaft Bentheim unter der unten genannten Adresse den Zugang zur Online-Konsultation formlos beantragen.
Die zur Teilnahme außerdem berechtigten sonstigen Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, die sich bislang jedoch noch nicht im Verfahren geäußert haben, können bereits vor Beginn der Online-Konsultation, spätestens aber bis zum 19.07.2021, beim Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str.1-7, 48529 Nordhorn, schriftlich oder per Mail unter der E-Mail-Adresse Lina.Bertling@grafschaft.de den Zugang zur Online-Konsultation formlos beantragen.
Die zur Teilnahme an der Online-Konsultation Berechtigten haben die Gelegenheit, sich die thematische Zusammenfassung der Einwendungen und Stellungnahmen auf der Internetseite https://t1p.de/Obenholt
von Montag, den 28.06.2021, bis einschließlich Montag, den 19.07.2021,
anzusehen und sich schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str.1-7, 48529 Nordhorn, oder per E-Mail unter der E-Mail-Adresse Lina.Bertling@grafschaft.de bis Montag, den 19.07.2021, (bei schriftlichen Eingaben gilt der Eingang bei der Behörde) zu äußern. Die Abgabe von Äußerungen zur Niederschrift erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache beim Landkreis Grafschaft Bentheim telefonisch unter 05921 96 1634 oder per E-Mail unter Lina.Bertling@grafschaft.de.
Als zusätzliches Informationsangebot steht die thematische Zusammenfassung der Einwendungen und Stellungnahmen in der Zeit vom 28.06.2021 bis einschließlich den 19.07.2021 beim Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str.1-7, 48529 Nordhorn, Zimmer 434, nach vorheriger Terminabsprache (zu den Kontaktdaten siehe unten) von montags bis donnerstags zwischen 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und zwischen 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr in digitaler Form zur Einsichtnahme zur Verfügung. Bei Abweichungen ist der Inhalt der auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim veröffentlichten thematischen Zusammenfassung der Einwendungen und Stellungnahmen maßgeblich. Das zusätzliche Informationsangebot richtet sich vorrangig an Personen, die über keinen eigenen Internetzugang verfügen. Die Einsichtnahme vor Ort erfordert aufgrund der allgemeinen Pandemielage eine vorherige Terminabsprache beim Landkreis Grafschaft Bentheim telefonisch unter 05921 96 1634 oder per E-Mail unter Lina.Bertling@grafschaft.de. Aufgrund der aktuellen COVlD-19-Situation wird auf die Pflicht zur Einhaltung der jeweils aktuellen Hygienevorschriften (z.B. Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen Personen) beim Betreten des Kreishauses hingewiesen.
Es wird auf Folgendes hingewiesen:
· Die Online-Konsultation ist nicht öffentlich. Die Teilnahme ist auf die Verfahrensbeteiligten, die Betroffenen sowie diejenigen beschränkt, die sich geäußert haben.
· Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Dies gilt auch für diejenigen Äußerungen, die im Rahmen der im Jahr 2019 und März 2020 durchgeführten Beteiligungsverfahren abgegeben wurden. Unabhängig von der Teilnahme an der Online-Konsultation wird der Landkreis Grafschaft Bentheim die im Rahmen der bisherigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumente sowie die in den Einwendungsschreiben vorgebrachten Einwendungen prüfen und über diese entscheiden.
· Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist nicht erforderlich.
· Mit der Möglichkeit zur erneuten Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Abs. 4 Satz 4 PlanSiG). Die Einwendungsfrist ist am 29.01.2021, 24:00 Uhr, abgelaufen. Alle erst danach eingegangenen Einwendungen sind, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, verspätet und gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG im weiteren Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
· Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist auch durch einen Bevollmächtigten möglich. Hierzu ist eine entsprechende Vollmacht auszustellen und dem Landkreis Grafschaft Bentheim im Original unter o. g. Adresse spätestens bis zum 19.07.2021, 10:00 Uhr, zuzuleiten. Auf Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben benannte Vertreter benötigen keine Vollmacht. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verfahren betreffenden Verfahrenshandlungen (insbesondere zur Einsichtnahme in die thematische Zusammenfassung der Einwendungen und Stellungnahmen oder zur Abgabe von Äußerungen), sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt.
· Mit dem Abschluss der Online-Konsultation ist das Anhörungsverfahren beendet.
· Die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation entstehenden Kosten, auch die für einen Bevollmächtigten, werden nicht erstattet.
· Im Rahmen dieses Verwaltungsverfahrens werden u.a. auch personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Durchführung des Verfahrens automatisiert verarbeitet. Der Landkreis Grafschaft Bentheim stellt unter der Internetseite www.grafschaft-bentheim.de/Obenholt Informationen zur Datenverarbeitung im Planfeststellungsverfahren zur Verfügung.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim wird alle im Rahmen der Online-Konsultation eingehenden Äußerungen einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben der der Samtgemeinde Emlichheim als Vorhabenträgerin zur Erwiderung zuleiten.
Soweit Name und Anschrift bei Weiterleitung der Einwendung an die Samtgemeinde Emlichheim oder an die im Verfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Rahmen der Äußerung hinzuweisen. In diesem Fall sind die Gründe mitzuteilen, welche Nachteile durch die Weitergabe der Daten befürchtet werden.
· Die Antragsunterlagen können weiterhin über die Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim abgerufen werden (www.grafschaft-bentheim.de/Obenholt).
Diese Bekanntmachung wird in allen Kommunen, in welchen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt somit in der Samtgemeinde Emlichheim. Der Bekanntmachungstext wird gemäß § 27a VwVfG zudem auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim veröffentlicht. Diese Bekanntmachung wird zudem im zentralen UVP-Portal des Landes Niedersachsen (https://www.uvp-verbund.de/ni) veröffentlicht.
Nordhorn, den 21.06.2021
Landrat