Samtgemeinde: Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf 9.336.500 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf 9.167.700 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 8.798.400 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 7.951.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit 4.368.600 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 1.764.200 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 2.387.000 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes 13.167.000 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 12.102.300 Euro
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2021 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.250.000 Euro festgesetzt.
§ 5
Die Samtgemeindeumlage beträgt 5.550.000 €. Sie wird nach der Regelung in der Hauptsatzung für die Mitgliedsgemeinden wie folgt festgesetzt:
1. Gemeinde Emlichheim 3.015.376 €
2. Gemeinde Hoogstede 650.732 €
3. Gemeinde Laar 1.101.908 €
4. Gemeinde Ringe 781.984 €
Emlichheim, 22.12.2020
Kösters
Samtgemeindebürgermeisterin
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die gemäß § 120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – in der zur Zeit geltenden Fassung – sowie § 111 Abs. 3 NKomVG i.V.m. § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) – in der zur Zeit geltenden Fassung – erforderliche Genehmigung der Haushaltssatzung hinsichtlich des § 5 ist durch den Landkreis Grafschaft Bentheim am 28.01.2021 unter dem Aktenzeichen 10/902-15/27 erteilt worden.
Der Haushaltsplan kann nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Internet unter www.emlichheim.de oder in der Zeit vom 15.02.2021 bis zum 24.02.2021 im Rathaus der Samtgemeinde Emlichheim, Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim, Zimmer 40, nach vorheriger telefonischer Anmeldung (Tel. 05943/809-140), eingesehen werden.
Emlichheim, den 09.02.2021
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Kösters
Samtgemeindebürgermeisterin