Öffentliche Auslegung zur Planfeststellung „Verlängerung Obenholt“ wegen Corona Krise auf Stopp gesetzt
Nötig wurde die Überarbeitung der Unterlagen aufgrund von umfangreichen Einwendungen von anwaltlich vertretenen Einwohnern. Derzeit läuft die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung für das Straßenbauprojekt. Nach offizieller Bekanntmachung am 7. März startete am 16. März die Öffentlichkeitsbeteilung. Eine Einsichtnahme der Unterlagen ist seitdem sowohl in Papierform als auch Online möglich.
Da auch das Emlichheimer Rathaus wie nahezu alle Kommunen aufgrund der Coronakrise Beschränkungen für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen ist, wurde zum Verfahren Obenholt darauf hingewiesen, dass eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung zu den üblichen Öffnungszeiten weiterhin möglich ist. Bislang hat niemand von der Möglichkeit Gebrauch gemacht. Nunmehr haben die Einwender über ihren Anwalt die sofortige Aussetzung des Verfahrens gefordert. In einer mehrseitigen Stellungnahme wird der Antrag unter anderem mit möglichen Infektionsrisiken bei einer Einsichtnahme der Unterlagen und dem aktuellen Gebot der Kontaktreduzierung begründet.
„Auch wenn wir der Auffassung sind, dass bei der Einsichtnahme in einem gesonderten Raum im Rathaus unter strikter Einhaltung des Abstandsgebotes und besondere hygienischen Anforderungen keine Ansteckungsgefahr gegeben ist und Behördengänge ohnehin von den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind, ist eine rechtssichere Einschätzung dieses Sachverhalts schwierig. Es gibt noch keine Rechtsprechung zu diesem völlig neuen Thema“, berichtet Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters. Wegen dieser Rechtsunsicherheit hat man sich in Abstimmung mit dem Landkreis entschieden, die bereits begonnene Öffentlichkeitsbeteiligung abzubrechen und vollständig zu wiederholen, sobald dieses möglich ist. „Dieses führt leider zu einer erneuten Verfahrensverzögerung für das für Emlichheim überragend wichtige Verkehrsprojekt“, bedauert Kösters die Situation. Ein Abbruch der laufenden Öffentlichkeitsbeteiligung mit möglichst früher Wiederholung stellt nach Abwägung der Lage jedoch derzeit das kleinere Übel dar. „Wir wollen unbedingt vermeiden, dass ein Gericht möglicherweise später feststellt, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt habe. Das würde zu weitaus nachteiligeren Auswirkungen führen“, stellt Kösters fest. Es wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen weiterhin im Internet auf www.emlichheim.de und der Seite des Landkreises www.grafschaft-bentheim.de/Obenholt freigeschaltet bleiben. Stellungnahmen oder Einwendungen, die bereits vor dem Abbruch der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen sind, behalten ihre Gültigkeit und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.