Planfeststellung „Verlängerung Obenholt“ geht nach Corona-Stopp weiter
Bürgerbeteiligung nun digital möglich
Gesetzesänderung vom Frühjahr 2020 betraf nur Verfahren nach Bundesrecht
Dieses neue Gesetz war jedoch ausschließlich für Verfahren nach Bundesgesetzen wie das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) oder für Bundesautobahnen anwendbar. Für die Maßnahme „Verlängerung Obenholt“ kommt aber niedersächsisches Recht zur Anwendung. „Leider ist die Bundesregelung nicht auf unser Verfahren anwendbar und wir konnten nicht erneut auslegen“, berichtet Samtgemeindebürgermeisterin Daniela Kösters. Da kein Ende der Pandemie in Sicht war, wandte sie sich über die kommunalen Spitzenverbände an das Land Niedersachsen mit dem Ziel einer dem Bundesrecht entsprechenden Gesetzgebung auch für Niedersachsen. Erfreulicherweise griff das zuständige Wirtschaftsministerium die Initiative auf und bereitete eine Änderung des niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) vor. Zunächst schien sich das Gesetzgebungsverfahren jedoch noch länger hinzuziehen. Doch nun hat der Landtag die neue Vorschrift bereits in der Novembersitzung beschlossen und am 17.11.2020 verkündet.
Unterstützung vom Finanzminister Hilbers und MdL Brüninghoff
„Dies ist mit Sicherheit auch auf die Unterstützung von Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) sowie dem Landtagsabgeordneten Thomas Brüninghoff (FDP) zurückzuführen, die sich nach unserem „Hilferuf“ für die Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens eingesetzt haben“, bedankt sich Kösters bei den beiden Grafschafter Landtagsabgeordneten. Jetzt soll es auch so schnell wie möglich weitergehen und die erneute Auslegung wird in der Tageszeitung und im Internet formell bekannt gemacht.
„Dann kann es mit dem überragend wichtigen Verkehrsprojekt endlich weitergehen. Nahezu ganz Emlichheim wünscht sich, dass diese Straße endlich gebaut wird. Es ist sehr schade, dass Einzelne das verhindern wollen“, führt Kösters aus.
Erster Abbruch des Verfahrens 2016
Im Jahr 2016 musste das ursprünglich durch die Gemeinde Emlichheim beantragte Planfeststellungsverfahren abgebrochen werden, da von Anliegern die Zuständigkeit der Gemeinde gerügt wurde. Nach einer aufwendigen erneuten Verkehrsuntersuchung sowie Ergänzung und Anpassung von Planunterlagen stellte dann die Samtgemeinde Emlichheim als zuständiger Straßenbaulastträger im Dezember 2018 den Antrag auf Planfeststellung. Die öffentliche Auslegung erfolgte im Januar 2019. Aufgrund neuer Einwendungen wurden weitere Untersuchungen durchgeführt und einige Unterlagen ergänzt. Der ergänzte Antragssatz ist im März 2020 erneut ausgelegt worden. Diese öffentliche Auslegung wurde dann wie oben beschrieben wegen Corona ausgesetzt.
Samtgemeinde erwartet Planfeststellung im Herbst 2021
Gerbert Helweg, Fachbereichleiter für Bauen und Planung bei der Samtgemeinde, weist auf die Gültigkeit der früheren Einwendungen hin: „Alle aufgrund der ersten Auslegung im Januar 2019 eingegangenen Stellungnahmen werden berücksichtigt. Man braucht sie nicht erneut einreichen.“ Nach Ablauf der jetzigen Auslegung werden sämtliche Stellungnahmen durch die Planfeststellungsbehörde geprüft und danach in einem Erörterungstermin besprochen. Die Samtgemeinde erwartet, dass der lang ersehnte Planfeststellungbeschluss im Herbst 2021 vorliegt.