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Bau der Verlängerung Obenholt kann starten


Der Planfeststellungsbeschluss für das Projekt zur Verlängerung der Straße Obenholt in Emlichheim ist rechtskräftig. „Vor einigen Tagen hat uns der Landkreis Grafschaft Bentheim schriftlich bestätigt, dass keine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 17.12.2021 erhoben wurde und der Planfeststellungsbeschluss damit unanfechtbar ist“, berichtet Samtgemeindebürgermeister Ansgar Duling. Der Beschluss wurde der Samtgemeinde am 20.12.2021 zugestellt und lag danach zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

„Wir sind wirklich erleichtert, dass wir diesen Meilenstein jetzt erreicht haben. Hierauf haben wir seit Jahren hingearbeitet. Jetzt kann es endlich losgehen“, freut sich Ansgar Duling. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die lange Planungsgeschichte des für die Samtgemeinde und für die Gemeinde Emlichheim bedeutenden Verkehrsprojektes. „Für den Planfeststellungsbeschluss haben wir drei Anläufe gebracht, umso schöner ist es, dass wir nunmehr endlich Planungssicherheit haben“, bemerkt Gerbert Helweg, der in der Samtgemeindeverwaltung das Verfahren federführend bearbeitet hat. Mit der Verbindung des Straßenzuges Neuerostraße/Obenholt und der B 403 im Süden von Emlichheim können die Gewerbegebiete im Norden von Emlichheim direkt erreicht werden. Traktoren mit Kartoffellieferungen und LKW müssen dann künftig nicht mehr durch das Dorf fahren. „Die Straßenverbindung im Obenholt wird zu einer Entlastung für die Anwohner der sonst stark befahrenen innerörtlichen Straßen wie die Wilsumer Straße und die Ringer Straße führen“, ist sich Gerbert Helweg sicher.

„Der Rat der Gemeinde Emlichheim und der Rat der Samtgemeinde unterstützen einhellig und fraktionsübergreifend das Straßenbauprojekt“, berichtet Samtgemeindebürgermeister Ansgar Duling. „Auch aus der Bevölkerung haben wir sehr viel Zuspruch für diese Straße erhalten“, fügt er hinzu. „Nun werden wir daran arbeiten, dass die Straße möglichst schnell gebaut wird“, erklärt Ansgar Duling.

Wie geht es jetzt weiter? „Wir werden die Verlängerung Obenholt unverzüglich zum Jahresbauprogramm 2023 nach dem Gemeindeverkehrs- und Finanzierungsgesetz (GVFG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau in Oldenburg anmelden. Außerdem können jetzt im Rahmen des projektbezogenen Flurbereinigungsverfahren konkrete Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern fortgeführt werden, wodurch der erforderliche Grunderwerb sichergestellt werden soll“, erläutert Gerbert Helweg die nächsten Schritte. „Parallel wird die Ausführungsplanung vorangetrieben, so dass wir hoffentlich im kommenden Jahr mit dem Bau beginnen können“, so Helweg weiter.

„Der Bau der Verlängerung Obenholt wird für die Gemeinde Emlichheim ein finanzieller Kraftakt“, erklärt Ansgar Duling in seiner Funktion als Gemeindedirektor. Die Gemeinde Emlichheim hat sich nämlich gegenüber der Samtgemeinde verpflichtet, die nicht durch Fördermittel gedeckten Kosten zu tragen. „Obwohl wir eine Förderung von 60% der förderfähigen Kosten aus dem GVFG-Programm erwarten, ist die Finanzierung der verbleibenden 40%, die mindestens 3,3 Mio. € betragen werden, für Emlichheim eine echte Herausforderung. Dies wird nur mit einer erheblichen Kreditaufnahme zu stemmen sein“, erläutert Ansgar Duling weiter. „Die erforderlichen Kreditaufnahmen haben wir aber bereits seit Jahren in der mittelfristigen Finanzplanung berücksichtigt. Wir in Emlichheim sind uns einig, dass das gut angelegtes Geld ist“, teilt Ansgar Duling abschließend mit.