Information zur Europawahl am 9. Juni 2024
Am 9. Juni 2024 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Die Samtgemeinde Emlichheim weist darauf hin, dass Einwohnerinnen und Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten ihr Wahlrecht in Deutschland ausüben können. „Wir wünschen uns eine hohe Wahlbeteiligung und uns ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten die Möglichkeit haben, an der Wahl teilzunehmen“, erklärt Jan Kuipers vom Wahlamt der Samtgemeinde Emlichheim.
Einwohnerinnen und Einwohner aus EU-Mitgliedsstaaten müssen sich dazu allerdings einmalig in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur diesjährigen Europawahl muss bis zum 19. Mai 2024 gestellt werden.
EU-Bürger, die einen solchen Antrag bereits bei einer früheren Europawahl ab dem Jahr 1999 gestellt haben, brauchen keinen neuen Antrag stellen. Sie werden, ebenso wie alle Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit, automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und bis zum 19. Mai 2024 ihre Wahlbenachrichtigung erhalten.
Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Wohnsitz in der Samtgemeinde Emlichheim, die bislang noch nicht im Wählerverzeichnis für die Europawahl eingetragen sind, können diesen Antrag im Bürgerbüro der Samtgemeinde Emlichheim stellen. Das Formular steht auf der Homepage der Samtgemeinde Emlichheim www.emlichheim.de/rathaus-politik/politik/wahlen/europawahl-2024 bereit. „Lassen Sie sich registrieren und wenn Sie Fragen haben sollten, sprechen Sie uns gerne an“, appelliert Jan Kuipers an die in der Samtgemeinde Emlichheim ansässigen Bürger aus anderen EU-Staaten.