Grundsteuerreform
Grundsteuerreform
Ab 2025 wird die Grundsteuer auf einer neuen Grundlage berechnet. Die gesetzlichen Regeln für die Bewertung des Grundbesitzes haben sich verändert, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat.
Aufgrund der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke neu bewertet werden. Alle Steuerpflichtigen waren daher aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Auf der Grundlage dieser Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide an die Steuerpflichtigen verschickt, die nun ab 2025 die Grundlage für die Grundsteuer darstellen.
Das gesamte Grundsteueraufkommen der Gemeinden soll sich durch die Grundsteuerreform nicht erhöhen. Daher sind die Gemeinden dazu verpflichtet, einen aufkommensneutralen Hebesatz zu ermitteln und zu veröffentlichen. Die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Emlichheim haben inzwischen die neuen Hebesätze beschlossen, welche ohne Abweichungen den aufkommensneutralen Hebesätzen entsprechen.
Grundsteuer A | Grundsteuer B | |
Emlichheim | 303 v. H. | 303 v. H. |
Hoogstede | 275 v. H. | 275 v. H. |
Laar | 210 v. H. | 210 v. H. |
Ringe | 227 v. H. | 227 v. H. |
Die neue Jahressteuer ergibt sich, in dem Sie den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag mit dem o.g. Hebesatz multiplizieren. Die entsprechenden Grundsteuerbescheide werden im Laufe des Februars 2025 durch die Samtgemeindeverwaltung verschickt. Sollten Sie Fragen zur Berechnung des Messbetrags haben oder eine Korrektur beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt. Hierfür stehen Ihnen nachfolgend ein Infoblatt sowie ein Korrekturbogen zum Download bereit, auf denen auch die Kontaktdaten des Finanzamtes enthalten sind.
Bei allen anderen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.