Gebühren für die Grabnutzung

Gebühren für die Grabnutzung

Bild Friedhof Emlichheim

Die Gebühren für die Grabnutzung auf dem kommunalen Friedhof der Samtgemeinde Emlichheim gelten ab dem 01. Oktober 2023. 

Die nachstehenden Gebühren beinhalten lediglich die Gebühren für die Grabnutzung. Alle weiteren Gebührentatbestände finden Sie unter

Friedhofsgebührenordnung

 

Familiengräber

für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 30 Jahre bzw. für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um 30 Jahre

Personen über 6 Jahre im

 

Einzelgrab

1.082,00 €

Doppelgrab

2.095,50 €

Dreiergrab

2.907,00 €

Vierergrab

3.718,00 €

Personen unter 6 Jahren (Kindergräber)

696,00 €

 

Familiengräber

für die Verlängerung des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung

Personen über 6 Jahre je Grabstätte und Jahr

 

Einzelgrab

36,07 €

Doppelgrab

69,85 €

Dreiergrab

96,90 €

Vierergrab

123,93 €

Personen unter 6 Jahren je Grabstätte und Jahr(Kindergräber)

23,20 €

 

Urnengräber

für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre

641,00 €

für den Erwerb des Nutzungsrechts für 30 Jahre

725,00 €

Urnenkammer

Urnenkammer in einer Urnenstelenanlage für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre in einer Urnenstelenkammer (1 oder 2 Urnen)

1296,00 €

für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstelenkammer bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung (je Kammer und Jahr)

64,80 €

 

anonyme Gräber

für den Erwerb des Nutzungsrechts als

Urnenbeisetzung für 20 Jahre

557,00 €

Erdbeisetzung für 30 Jahre

748,00 €

 

Rasengräber (teilanonyme Gräber) für den Erwerb des Nutzungsrechts als

Urnenbeisetzung für 20 Jahre

725,00 €

Erdbeisetzung für 30 Jahre

1.447,00 €

einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre einer Urnengrabstätte

362,50 €

einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre eines Rasengrabes 

482,33 €