Gebühren für die Grabnutzung
Gebühren für die Grabnutzung
Die Gebühren für die Grabnutzung auf dem kommunalen Friedhof der Samtgemeinde Emlichheim gelten ab dem 01. Oktober 2023.
Die nachstehenden Gebühren beinhalten lediglich die Gebühren für die Grabnutzung. Alle weiteren Gebührentatbestände finden Sie unter
Friedhofsgebührenordnung
Familiengräber | |
für den Erwerb des Nutzungsrechtes für 30 Jahre bzw. für die Verlängerung des Nutzungsrechtes um 30 Jahre | |
Personen über 6 Jahre im |
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Einzelgrab | 1.082,00 € |
Doppelgrab | 2.095,50 € |
Dreiergrab | 2.907,00 € |
Vierergrab | 3.718,00 € |
Personen unter 6 Jahren (Kindergräber) | 696,00 € |
Familiengräber | |
für die Verlängerung des Nutzungsrechts bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung | |
Personen über 6 Jahre je Grabstätte und Jahr |
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Einzelgrab | 36,07 € |
Doppelgrab | 69,85 € |
Dreiergrab | 96,90 € |
Vierergrab | 123,93 € |
Personen unter 6 Jahren je Grabstätte und Jahr(Kindergräber) | 23,20 € |
Urnengräber | |
für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre | 641,00 € |
für den Erwerb des Nutzungsrechts für 30 Jahre | 725,00 € |
Urnenkammer | |
Urnenkammer in einer Urnenstelenanlage für den Erwerb des Nutzungsrechts für 20 Jahre in einer Urnenstelenkammer (1 oder 2 Urnen) | 1296,00 € |
für die Verlängerung des Nutzungsrechts an einer Urnenstelenkammer bis zum Ablauf der Ruhezeit bei einer Beerdigung (je Kammer und Jahr) | 64,80 € |
anonyme Gräber | |
für den Erwerb des Nutzungsrechts als | |
Urnenbeisetzung für 20 Jahre | 557,00 € |
Erdbeisetzung für 30 Jahre | 748,00 € |
Rasengräber (teilanonyme Gräber) für den Erwerb des Nutzungsrechts als | |
Urnenbeisetzung für 20 Jahre | 725,00 € |
Erdbeisetzung für 30 Jahre | 1.447,00 € |
einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre einer Urnengrabstätte | 362,50 € |
einmalige Verlängerung des Nutzungsrechts um 10 Jahre eines Rasengrabes | 482,33 € |