Grabarten

Grabarten

Auf dem Friedhof in Emlichheim stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

  • Familiengrabstätten
  • Urnengrabstätten
  • Anonyme Grabstätten
  • Rasengrabstätten
  • Urnenstelen 

Familiengrabstätten

Bild Friedhof Emlichheim 


Familiengräber sind Gräber für Erdbeisetzungen, die besonders angelegt und auf Wunsch mit ein oder mehreren Gräbern für eine längere Nutzungszeit überlassen werden. Die Grabstätten können auf Wunsch durch die Samtgemeinde Emlichheim gepflegt werden (siehe Grabpflege f. Familiengräber)

Familiengrab für Kinder bis zu 6 Jahren

  • Nutzungserwerb 30 Jahre
  • verlängerbar um 10, 15 oder 20 Jahre
  • Grabmal bis zur Höhe von 1 m

Familiengräber als Einzel-, Doppel-, Dreiergrabstätten usw.

  • Nutzungserwerb 30 Jahre
  • verlängerbar um 10, 15 oder 20 Jahre
  • Grabmal bis zur Höhe von 1 m
  • pro Stelle eine Erd- sowie eine Urnenbeisetzung möglich

Urnengrabstätten

Bild Friedhof Emlichheim 


  • Nutzungserwerb  wahlweise 20 oder 30 Jahre
  • verlängerbar um 10, 15 oder 20 Jahre
  • bis zu 2 Urnen pro Grabstelle
  • Maße 0,75 x 0,75 m

anonyme Grabstätten

  • Nur Einzelgräber für Urnen- sowie Erdbestattung
  • Nutzungserwerb f. Urnen 20 Jahre bzw. f. Erdbeisetzung 30 Jahre
  • nicht verlängerbar
  • in der Örtlichkeit nicht erkennbar
  • Rasenfeld ohne Gestaltung - Pflege durch die SG (in Erwerbskosten enthalten)

Rasengräber 

Bild Friedhof Emlichheim 


  • Einzelgrabstätten sowie auch mehrere Gräber als Erd- und Urnenbeisetzung
  • Nutzungserwerb f. Urnen 20 Jahre bzw. f. Erdbeisetzung 30 Jahre
  • nur vertiefte Grabtafeln mit einer Größe von 40 x 50 cm (Kissenstein) möglich
  • Rasenfeld ohne Gestaltung - Pflege durch die SG (in Erwerbskosten enthalten)
  • Sonderregelung: Grabschmuck ist in der Zeit vom 30.10. bis 01.04. j. Jahres zulässig.
  • zukünftig einmal verlängerbar für einen Zeitraum von 10 Jahren 

Urnenstelen 

Bild Friedhof Emlichheim 


  • Nutzungserwerb 20 Jahre 
  • Pro Urnenwürfel max. 2 Urnen 
  • Grabschmuck bis zu 4 Wochen nach Bestattung 
  • Gestaltung der Platten: Schrift nur in vertiefter Form, Schriftart individuell, Dezente Motive erlaubt, Anbringung von Wandvasen gestattet