Luftbild Industrie in Emlichheim

Östlich Südesch

Baugebiet östlich Südesch

Das Baugebiet "östlich Südesch" liegt im zentralen Bereich Laars an der Hauptstraße (angrenzend an das vorhandene Baugebiet "Südesch"), in der näheren Umgebung zur Vechte. Das Baugebiet umfasst 26 Bauplätze, sowie eine Fläche für eine verdichtete Bebauung.

Anzahl der Baugrundstücke:

  • 26 Baugrundstücke
    Die im Plan "freie vergebene Grundstücke" angezeigten Grundstücke können noch erworben werden.

Kaufpreis:

  • 49,50 bzw. 55 Euro/m² (55 € Vechteblick) (voll erschlossen) zuzüglich Übergabeschacht (900 €)

Stand der Erschließung:

  • Die Baustraße ist hergestellt. Das Oberflächenwasser ist auf dem Grundstück zu versickern.

Baubeginn:

  • sofort

Gestaltungsvorschriften: Bebauungsplan Nr. 22

Baugrundstücke Eingeschossige offene Bauweise Grundflächenzahl 0,4 Geschossflächenzahl 0,4

verdichtete Bebauung Eingeschossige offene Bauweise Grundflächenzahl 0,6 Geschossflächenzahl 0,6

Veräußert werden die Grundstücke wie gesehen. Für Größe, Güte und Beschaffenheit wird keine Gewähr übernommen.

Die Bauplätze werden lastenfrei verkauft. Allerdings hat der Erwerber innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom Datum des Beurkundungstermins, mit dem Bau des Wohnhauses zu beginnen. Wird die Verpflichtung nicht eingehalten, ist die Gemeinde Laar berechtigt, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen. Abgesichert wird diese Bauverpflichtung durch eine im Grundbuch einzutragende Rückauflassungsvormerkung.

Die mit dem Grundbesitz verbundenen Rechte und Nutzungen, die darauf lastenden und die damit verbundenen öffentlichen Lasten und Abgaben sowie die Gefahr des Grundbesitzes gehen mit Vertragsabschluss auf den Erwerber über. Eventuell bestehende Baulasten sind zu übernehmen. Ebenfalls zu übernehmen sind eventuell im Grundstück befindliche Ver- und Entsorgungsleitungen.

Der Grundstückskaufpreis versteht sich inklusive der Vermessungskosten, der Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch für die Straße sowie der Entwässerungsleitungen. Die Kosten für den Schmutzwasseranschlussschacht sind gleichzeitig mit dem Kaufpreis zu zahlen. Nicht abgegolten sind die eventuell von einem Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Telefon, Strom etc.) aufgrund eigener Satzungen bzw. Geschäftsbedingungen noch zur Erhebung kommenden Anschlussbeiträge. Derartige Kosten sind mit den Versorgungsträgern direkt abzurechnen.

Die Kosten des Vertrages und seiner Durchführung sowie die zu zahlende Grunderwerbssteuer gehen zu Lasten des Erwerbers. Das gleiche gilt auch für einen eventuell zu beurkundenden Rückübertragsvertrag aufgrund einer nicht eingehaltenen Bauverpflichtung.

Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Baugebiet keine Regenwasserkanalisation für die Entwässerung der Baugrundstücke vorhanden ist. Anfallendes Oberflächenwasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zu versickern.

Grundstückszufahrten zu den einzelnen Bauplätzen dürfen grundsätzlich nur bis zu einer Breite von max. 5 m befestigt werden. Auf Wunsch der Grundstückseigentümer können Zufahrten auf bis zu 8 m verbreitert werden. Hier ist die über 5 m hinausgehende Mehrbreite zur besseren Versickerung des Oberflächenwassers mit Rasengittersteinen zu befestigen.Die Grundstückseigentümer haben der Gemeinde alle Kosten zu erstatten, die bei über 5 m hinausgehende Mehrbreiten anfallen. Bei mehr als 5 m breiten Grundstückszufahrten haben die betreffenden Grundstückseigentümer die Risiken bezüglich der Funktionsfähigkeit, insbesondere der Entwässerung zu tragen. Evtl. anfallende Kosten gehen zu Lasten der Grundstückseigentümer.