Luftbild Industrie in Emlichheim

Gemeinde Ringe

Bebauungspläne Gemeinde Ringe

Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Sollten Sie Fragen zu einem bestehenden Bebauungsplan haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.



Bebauungsplan Nr. 4 "Nördlich der L 44" - 4. Änderung

Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der K 19 III“ 

Bebauungsplan Nr. 26 "Gewerbegebiet an der Großringer Straße III"

Bebauungsplan Nr. 27 "Emslandstraße/Königsfelder Straße"

Bebauungsplan Nr. 29 "Sondergebiet Tierhaltungsanlagen van Wieren"