eVergabe
eVergabe
Die eVergabe bezeichnet die elektronische Durchführung von Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge. Sukzessive werden öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, in ihren Vergabeverfahren grundsätzlich die elektronische Vergabe anzuwenden. Dies betrifft nicht allein die Möglichkeit der bietenden Firmen, Angebote elektronisch einzureichen, sondern künftig auch die Korrespondenz und den Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter vollständig elektronisch abzuwickeln.
Die Vergabeverfahren der Samtgemeinde Emlichheim werden über das Deutsche Vergabeportal abgewickelt.
Allgemeine Hinweise
- Bestehen Zweifel oder Fragen zu den Vergabeunterlagen, setzen Sie sich bitte umgehend schriftlich mit uns in Verbindung. Wir sind zur unverzüglichen Auskunftserteilung verpflichtet und müssen ggf. wenn erforderlich, Kenntnisse, die sich aus der Anfrage ableiten, an alle anderen Bieter weiterreichen.
- Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss Ihres Angebotes! Ggf. notwendig erscheinende technische Änderungen können, falls zugelassen, in Form eines Nebenangebotes gemacht werden. Nebenangebote oder Änderungsvorschläge sind dabei auf einer gesonderten Anlage zu unterbreiten, sind als solche ausdrücklich zu kennzeichnen und müssen unterschrieben/ signiert sein.
- Denken Sie daran, Ihr Angebot zu unterschreiben/signieren und mit einem Datum zu versehen.
- Der Submissionstermin bzw. Eröffnungstermin (Tag und Uhrzeit) ist unbedingt einzuhalten! Verspätet eingegangene Angebote können nicht gewertet werden.